Die RUHRWERKSTATT ist anerkannter Träger gemäß § 18 Abs. 1 Integrationskursverordnung und damit berechtigt, im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse durchzuführen.
Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist die Teilnahme kostenlos.
Wir planen fortlaufend neue Integrationskurse. Den Termin des jeweils nächsten Kursbeginns teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
In Abhängigkeit bereits erworbener Deutschkenntnisse besteht zudem die Möglichkeit,
in spätere Module einzusteigen. Wir beraten Sie gern!
ADie RUHRWERKSTATT bietet seit Juni 2017 regelmäßig auch Basismodule nach §12 DeuFöV zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung an. Die Kurse setzen das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) voraus und führen die Teilnehmenden je nach persönlicher Zielsetzung bis auf das B2- oder C1-Niveau.