Teilnahmebedingungen

Durchführung:
Das Bildungswerk RUHRWERKSTATT führt in der Regel nur solche Veranstaltungen durch, zu denen sich mindestens 8 Personen anmelden. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, werden Sie nach Anmeldeschluss umgehend benachrichtig. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Fällt eine Veranstaltung aufgrund einer Erkrankung der Kursleitung oder höhere Gewalt aus, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Wir behalten uns vor, aus wichtigen organisatorischen Erfordernissen Kursleitungen und Termine auszutauschen.
Haftung:
Die Teilnahme am Weiterbildungsprogramm geschieht auf eigene Verantwortung. Mitglieder der RUHRWERKSTATT sind im Rahmen der Unfallversicherung im Sportverein versichert. Unfälle und Schäden müssen unverzüglich dem Bildungswerk gemeldet werden. Die Teilnehmenden haften für die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden. Haftung für Schädigung oder Verlust persönlichen Eigentums kann nicht übernommen werden.
Gebühren
Die Teilnahmegebühren können in bar oder per Lastschriftverfahren entrichtet werden. Bei Lastschriftverfahren ist dem Bildungswerk RUHRWERKSTATT eine Einzugsermächtigung unter Verwendung des Anmeldeformulars zu erteilen.
Bei Barzahlung ist die entsprechende Kursgebühr bei der Anmeldung zu entrichten. In allen anderen Fällen kann keine Anmeldung erfolgen.
Eine Barzahlung über unsere Dozentinnen und Dozenten ist nicht zulässig.
Arbeitslosengeld II Empfängerinnen und Empfänger, Anspruchsberechtigte auf das Bildungs- und Teilhabepacket, Rentnerinnen und Rentner sowie Vereinsmitglieder und Beschäftigte der RUHRWERKSTATT wird auf die Teilnahmegebühr eine Ermäßigung von 10 % gewährt.
Anmeldung:
Die verbindliche Anmeldung kann mittels des beigefügten Anmeldeformulars oder online unter http://www.bildungswerk-ruhrwerkstatt.de erfolgen. Beim online-Verfahren wird die Anmeldung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen bestätigt.
Mit der Anmeldung werden die hier veröffentlichen Teilnahmebedingungen anerkannt!
Rücktritt:
Der Rücktritt von einem Kurs muss spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich erfolgen. Bei einem späteren Rücktritt sind die Teilnahmegebühren bis 5 Tage vor Beginn zu 50% und ab 2 Tage vor Beginn in voller Höhe zu entrichten.
Ist eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, ist zeitnah ein ärztliches Attest der Verwaltung einzureichen. In diesem Fall werden die Teilnahmegebühren nur bis zum Zeitpunkte der Vorlage des Attests berechnet zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 €.
Hinweise zur Nutzung der Daten / Einwilligungserklärung:
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die erhobenen Daten vom Bildungswerk RUHRWERKSTATT für die verwaltungsseitige Abwicklung der Weiterbildungskurse gespeichert und genutzt werden dürfen. Vorbehaltlich, dass keine Neuanmeldung erfolgt, werden die Daten bis zum 30. September des Folgejahres gelöscht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet und auch nicht für andere Zwecke verwendet.

Stand: Mai 2018