Fördermöglichkeiten

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Seit dem 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen.

Was bleibt unverändert beim Bildungsscheck NRW?

• Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
• Die maximale Förderhöhe bleibt bei € 500,--.
• Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
• Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
• Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
• Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.

Was ist neu?
• Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
• Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
• Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. € 40.000,-- nicht überschreiten (€ 80.000,-- bei gemeinsamer Veranlagung).
• Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
• Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.

Um einen Bildungsscheck zu erhalten, müssen Sie immer eine Beratung durch eine offizielle Beratungsstelle in Anspruch nehmen. In Oberhausen erfolgt die Beratung durch die Volkshochschule Oberhausen. Tel: 825-2707
In der Beratung wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen und ob die Fortbildung sowie die Bildungseinrichtung förderfähig sind. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor der Anmeldung zu einer Fortbildung um einen Bildungsscheck, da Sie für die Beratung einen Termin vereinbaren müssen. Aktuelle Informationen sowie eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Bildungsprämie
Von der Bildungsprämie können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) betragen darf. Die Bildungsprämie kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Um den Prämiengutschein zu bekommen, müssen Interessenten sich zuvor beraten lassen. Eine Liste der Beratungsstellen und alle wesentlichen Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bildungspraemie.info/.

Bildungsurlaub
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben für politische und berufliche Weiterbildung in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Kalenderjahr. Bildungsurlaub wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Um Bildungsurlaub zu erhalten, muss dieser sechs Wochen vor Beginn des Seminars beim Arbeitgeber beantragt werden. Sollten Sie nach Ablauf von drei Wochen weder eine Zu- noch Absage erhalten haben, gilt die Freistellung als genehmigt. Detaillierte Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie hier: http://www.bildungsurlaub.de

Das Bildungswerk RUHRWERKSTATT ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen anerkannt.