Teilnahmebedingungen

Durchführung
Das Bildungswerk RUHRWERKSTATT führt in der Regel nur solche Veranstaltungen durch, zu denen sich mindestens 8 Personen anmelden. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, werden Sie nach Anmeldeschluss umgehend benachrichtigt. Bereits gezahlte Entgelte werden bei abgesagten Veranstaltungen erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Fällt eine Veranstaltung aufgrund einer Erkrankung der Kursleitung oder höherer Gewalt aus, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Wir behalten uns vor, aus wichtigen organisatorischen Erfordernissen Kursleitungen auszutauschen und Termine nachzuholen.

Haftung
Die Teilnahme am Weiterbildungsprogramm geschieht auf eigene Verantwortung. Mitglieder der RUHRWERKSTATT sind im Rahmen der Unfallversicherung im Sportverein versichert. Unfälle und Schäden müssen unverzüglich dem Bildungswerk gemeldet werden. Die Teilnehmenden haften für die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden. Haftung für Schädigung oder Verlust persönlichen Eigentums kann nicht übernommen werden.

Gebühren
Die Teilnahmegebühren können in bar oder per Lastschriftverfahren entrichtet werden. Beim Lastschriftverfahren ist dem Bildungswerk RUHRWERKSTATT eine Einzugsermächtigung unter Verwendung des Anmeldeformulars zu erteilen. Bei Barzahlung ist die entsprechende Kursgebühr bei der Anmeldung zu entrichten. In allen anderen Fällen kann keine Anmeldung erfolgen. Eine Barzahlung über unsere Kursleitungen ist nicht zulässig. Arbeitslosengeld II Empfänger*innen, Schwerbehinderte (GdB70%) sowie Vereinsmitglieder und Beschäftigte der RUHRWERKSTATT erhalten auf die Teilnahmegebühr eine Ermäßigung von 10%. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Anmeldung vorzulegen. Es wird nur eine Ermäßigung anerkannt.

Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung kann mittels des beigefügten Anmeldeformulars oder online unter www.bildungswerk-ruhrwerkstat.de erfolgen. Beim Online-Verfahren wird die ­Anmeldung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen bestätigt. Mit der Anmeldung werden die hier veröffentlichen Teilnahmebedingungen anerkannt.

Rücktritt
Der Rücktritt von einem Kurs muss spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich erfolgen. Bei einem späteren Rücktritt sind die Teilnahmegebühren bis 5 Tage vor Beginn zu 50% und danach in voller Höhe zu entrichten.

Ist eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, ist zeitnah ein ärztliches Attest der Verwaltung einzureichen. In diesem Fall werden die Teilnahmegebühren nur bis zum Zeitpunkte der Vorlage des Attests berechnet zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 €.

Das Bildungswerk RUHRWERKSATT behält sich vor, Beträge unter 5 € nicht zu erstatten.

Bei Bildungsurlauben ist abweichend ein Rücktritt bis zu vier Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Danach fällt die volle Kursgebühr an.

Hinweise zur Nutzung der Daten / 
Einwilligungserklärung
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die erhobenen Daten vom Bildungswerk RUHRWERKSTATT für die verwaltungsseitige Abwicklung der Weiterbildungskurse gespeichert und genutzt werden dürfen. Vorbehaltlich, dass keine Neuanmeldung erfolgt, werden die Daten bis zum 30. September des Folgejahres gelöscht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet und auch nicht für andere Zwecke verwendet.

Stand: Dezember 2025

Bildungswerk RUHRWERKSTATT

Grevenstr. 36 | 46045 Oberhausen 
Tel: 0208-85756-40
E-Mail: bildungswerk@ruhrwerkstatt.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr